BFSG 2025: Was bedeutet es für Ihre Website?
Viacheslav Spitsyn
IT-Berater · 26. Februar 2026
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Für viele Unternehmen bedeutet das: Ihre Website muss barrierefrei sein — oder es drohen Bußgelder bis zu 100.000 EUR.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Für Websites und Online-Shops bedeutet das konkret: Die Inhalte müssen nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) zugänglich sein.
Das Gesetz betrifft nicht nur große Konzerne — auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen handeln, wenn sie digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die folgende digitale Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten:
- E-Commerce: Online-Shops und Marktplätze
- Bankdienstleistungen: Online-Banking, Zahlungsdienste
- Telekommunikation: Websites von Telefon- und Internetanbietern
- Personenbeförderung: Buchungsportale für Bahn, Bus, Flug
- E-Books: Digitale Bücher und Lesegeräte
Wichtig:Auch reine Informationswebsites können betroffen sein, wenn sie Teil einer Dienstleistungskette sind (z. B. Produktseiten mit Kaufmöglichkeit).
Was muss geprüft werden?
Die WCAG 2.1 Level AA umfasst dutzende Kriterien. Die wichtigsten für Websites sind:
1. Wahrnehmbarkeit
- Alt-Texte für Bilder: Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alternativtext
- Kontraste: Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text
- Skalierbarkeit: Inhalte müssen bis 200% vergrößerbar sein ohne Funktionsverlust
2. Bedienbarkeit
- Tastatur-Navigation: Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein
- Skip-Navigation: Ein Link zum Hauptinhalt am Seitenanfang
- Fokus-Indikatoren: Sichtbare Markierung des aktuell fokussierten Elements
3. Verständlichkeit
- Sprach-Attribut:
<html lang="de">für Screenreader - Formular-Labels: Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label
- Überschriften-Hierarchie: Logische Reihenfolge (h1 → h2 → h3)
4. Robustheit
- ARIA-Landmarks: Semantische Bereiche (main, nav, header, footer)
- Valides HTML: Korrekte Verwendung von HTML-Elementen
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WebPrüfer prüft automatisch die folgenden 10 Barrierefreiheits-Kriterien. Geben Sie einfach Ihre URL ein und erhalten Sie in unter einer Minute ein Ergebnis:
- Sprach-Attribut (
lang="de") - Alt-Texte für Bilder
- Überschriften-Hierarchie (h1–h6)
- Formular-Labels
- Beschreibende Link-Texte (kein „hier klicken“)
- Skip-Navigation
- ARIA-Landmarks (main, nav, header, footer)
- Farb-Kontraste
- Fokus-Indikatoren
- Tabellen-Header
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Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Durchsetzung zuständig. Bei Verstößen drohen:
- Bußgelder bis zu 100.000 EUR
- Anordnung zur Nachbesserung mit Fristsetzung
- Im Wiederholungsfall: Vertriebsverbot für das betroffene Produkt/Dienstleistung
Auch Verbraucherverbände können im Rahmen des UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) gegen nicht barrierefreie Websites vorgehen.
Fazit
Das BFSG ist keine ferne Zukunftsmusik — es gilt bereits seit Juni 2025. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, riskieren Bußgelder und Wettbewerbsnachteile. Die gute Nachricht: Viele der grundlegenden Anforderungen lassen sich mit überschaubarem Aufwand umsetzen. Starten Sie mit unserem kostenlosen Check und erfahren Sie, wo Ihre Website steht.
Hinweis:Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt.