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WebPrüfer

Seit Juni 2025 Pflicht — Bußgeld bis 100.000 €

BFSG Check — Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Website die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt. 20 automatische Prüfungen — Ergebnis in unter einer Minute.

Keine versteckten Kosten · 87Prüfpunkte

Hinweis: Alle Ergebnisse dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen — einschließlich Websites und Online-Shops — barrierefrei zu gestalten.

Seit dem 28. Juni 2025ist das Gesetz verpflichtend. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren Bußgelder bis zu 100.000 €und die Untersagung des Vertriebs durch die Marktüberwachungsbehörden.

Betroffensind alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. € Jahresumsatz.

Diese Barrierefreiheits-Kriterien prüft Web-Prüfer

Kontrast & Farben

Sind Texte und interaktive Elemente ausreichend kontrastreich? Mindestverhältnis 4,5:1 nach WCAG 2.1 AA.

Alt-Texte für Bilder

Haben alle informativen Bilder einen beschreibenden Alternativtext für Screenreader?

Formulare & Labels

Sind Formularfelder korrekt beschriftet? Werden Fehlermeldungen verständlich angezeigt?

Tastatur-Navigation

Können alle Funktionen per Tastatur bedient werden? Fokus-Indikatoren sichtbar?

Überschriften & Struktur

Ist die Seitenstruktur logisch aufgebaut? Werden H1-H6 hierarchisch korrekt verwendet?

ARIA & Semantik

Werden ARIA-Landmarks, semantische HTML-Elemente und Landmark-Rollen korrekt eingesetzt?

Fristen & Konsequenzen

28. Juni 2025:Das BFSG ist in Kraft getreten. Seit diesem Datum sind betroffene Unternehmen verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.

Bußgelder:Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder bis zu 100.000 € verhängen. Zusätzlich kann der Vertrieb von Produkten oder das Anbieten von Dienstleistungen untersagt werden.

Abmahngefahr:Neben behördlichen Bußgeldern können auch Wettbewerber und Verbände Barrierefreiheits-Auffälligkeiten abmahnen — ähnlich wie bei DSGVO- oder Impressum-Auffälligkeiten.

Häufig gestellte Fragen zum BFSG

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen — einschließlich Websites und Online-Shops — barrierefrei zu gestalten.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten — zum Beispiel Online-Shops, Buchungsplattformen oder digitale Services. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz.

Seit wann gilt das BFSG?

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 verpflichtend. Unternehmen, die bis dahin nicht barrierefrei sind, riskieren Bußgelder und Vertriebsuntersagungen durch die Marktüberwachungsbehörden.

Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung?

Laut BFSG §37 können Bußgelder bis zu 100.000 € verhängt werden. Zusätzlich können die Marktüberwachungsbehörden den Vertrieb von Produkten oder das Anbieten von Dienstleistungen untersagen.

Was wird beim BFSG-Check geprüft?

Unser BFSG-Check prüft 20 Barrierefreiheits-Kriterien automatisch: Kontrastverhältnisse, Alt-Texte für Bilder, Formular-Labels, Fokus-Indikatoren, ARIA-Landmarks, Überschriftenstruktur, Touch-Zielgrößen, Zoom-Fähigkeit, Sprach-Attribute und weitere WCAG-Kriterien.

Ist der BFSG-Check kostenlos?

Ja, der BFSG-Check ist komplett kostenlos. Sie erhalten Score und Status aller Prüfungen. Für die Anzeige der Ergebnisse ist eine kostenlose E-Mail-Anmeldung erforderlich.

87Prüfungen in unter einer Minute

Neben der Barrierefreiheit prüft Web-Prüfer auch DSGVO, Impressum, SSL, SEO, Cookies und mehr.

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