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WebPrüfer

Automatisierte Prüfung · BFSG seit Juni 2025 · kostenlos

BFSG Check — Barrierefreiheit Ihrer Website prüfen

Geben Sie Ihre URL ein und erhalten Sie in unter einer Minute einen automatisierten Überblick: 20 Kriterien nach WCAG 2.1 AA zeigen, wo Ihre Website beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) steht — kostenlos und ohne Anmeldung.

Komplett kostenlos · 87 Prüfpunkte

Automatisierte Prüfung. WebPrüfer prüft technisch erkennbare Merkmale und ersetzt keine anwaltliche oder rechtliche Prüfung — die Ergebnisse dienen der Orientierung.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, besser bekannt als European Accessibility Act. Es überträgt europäische Vorgaben zur digitalen Teilhabe in nationales Recht und verfolgt ein klares Ziel: Produkte und Dienstleistungen sollen für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe nutzbar sein.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Gesetz und verpflichtet viele digitale Produkte und Dienstleistungen mit Verbraucherbezug, darunter Websites, Online-Shops und Apps. Es beschreibt geltendes Recht, legt also fest, wer grundsätzlich barrierefrei gestalten muss.

Ob Ihre konkrete Website im Einzelfall erfasst ist und was daraus folgt, ist eine rechtliche Bewertung. Diese gehört in anwaltliche Hände. Der BFSG Check hier liefert Ihnen den technischen Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung.

Ratgeber: Barrierefreie Website 2026

Barrierefreie Website: Pflicht — wer ist betroffen?

Ob für Ihre Website eine Pflicht zur Barrierefreiheit besteht, hängt vor allem davon ab, an wen Sie sich richten. Erfasst sind in der Regel Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen digital an Verbraucher (B2C) anbieten: Online-Shops, Buchungssysteme, Banking-Angebote oder Dienste im Personenverkehr.

Eine einfache Orientierung: Bietet Ihre Website Verbrauchern eine Bestell-, Buchungs- oder Vertragsfunktion? Dann fällt sie möglicherweise unter das BFSG. Reine B2B-Angebote, die sich ausschließlich an andere Unternehmen richten, sind grundsätzlich nicht erfasst.

Knifflig wird es bei hybriden Websites, die sowohl Geschäftskunden als auch Verbraucher ansprechen — hier lohnt eine genaue Einordnung. Wir bewerten Ihren Einzelfall nicht rechtlich, sondern zeigen Ihnen, wo Ihre Website technisch steht. Für die rechtliche Betroffenheit ist eine anwaltliche Prüfung der richtige Weg.

Ratgeber: BFSG-Website-Pflicht

BFSG Kleinstunternehmen und Ausnahmen

Das BFSG kennt Ausnahmen. Die wichtigste betrifft Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: Wer weniger als 10 Beschäftigte hat UND dessen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. € nicht übersteigt, ist von den Anforderungen an Dienstleistungen befreit. Beide Schwellenwerte müssen gemeinsam erfüllt sein. Für Produkte gilt diese Erleichterung nicht pauschal.

Daneben steht das Konzept der unverhältnismäßigen Belastung: Ist der Aufwand für einen Anbieter im Verhältnis unangemessen hoch, kann dies entlasten. Das ist eine Entlastungsmöglichkeit im Einzelfall, keine pauschale Befreiung, und muss begründet werden. Reine B2B-Angebote, die sich ausschließlich an andere Unternehmen richten, liegen ohnehin außerhalb des Anwendungsbereichs.

Eine Ausnahme ist kein Freibrief. Eine barrierefreie Website stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und wirkt sich positiv auf SEO und Nutzererlebnis aus. Die konkrete Einordnung Ihres Falls bleibt eine anwaltliche Frage.

Ratgeber: Kosten einer barrierefreien Website

Was der BFSG Check prüft — Ihre Website auf BFSG testen

Der BFSG Check prüft Ihre Website automatisiert gegen 20 Kriterien nach WCAG 2.1 Level AA, also genau den Maßstab, den die europäische Norm EN 301 549 in der Praxis verlangt. So können Sie Ihre Website in unter einer Minute auf BFSG-relevante Barrieren testen, kostenlos und ohne Anmeldung.

Zu den geprüften Punkten gehören unter anderem: Farbkontrast (mindestens 4,5:1), Alt-Texte für Bilder, Formular-Labels, Tastatur- und Fokus-Bedienbarkeit, die Überschriften-Struktur (H1–H6) sowie ARIA und Semantik. Diese sechs Bereiche sehen Sie unten.

Kontrast & Farben

Sind Texte und interaktive Elemente ausreichend kontrastreich? Mindestverhältnis 4,5:1 nach WCAG 2.1 AA.

Alt-Texte für Bilder

Haben alle informativen Bilder einen beschreibenden Alternativtext für Screenreader?

Formulare & Labels

Sind Formularfelder korrekt beschriftet? Werden Fehlermeldungen verständlich angezeigt?

Tastatur-Navigation

Können alle Funktionen per Tastatur bedient werden? Fokus-Indikatoren sichtbar?

Überschriften & Struktur

Ist die Seitenstruktur logisch aufgebaut? Werden H1-H6 hierarchisch korrekt verwendet?

ARIA & Semantik

Werden ARIA-Landmarks, semantische HTML-Elemente und Landmark-Rollen korrekt eingesetzt?

Darüber hinaus prüft der BFSG Check das Sprach-Attribut (lang), die Zoom- und 200-%-Skalierung, Touch-Zielgrößen, die Sichtbarkeit des Fokus, aussagekräftige Link-Texte, Seitentitel, Landmarks, Tabellen-Header, einen Hinweis auf Medien-Untertitel sowie die Fehlerkennzeichnung in Formularen. Wichtig dabei: Eine automatisierte Prüfung erkennt einen Teil der Kriterien zuverlässig, ersetzt aber keine manuelle Kontrolle. Grauzonen wie PDFs, eingebundene Fremd-Widgets oder Login-Bereiche brauchen eine menschliche Bewertung.

BFSG Checkliste für Ihre Website

Die folgende Checkliste bringt die wichtigsten Punkte in Alltagssprache auf den Punkt. Haken Sie ab, was auf Ihrer Website bereits umgesetzt ist:

  • Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind ausreichend stark
  • Alle Bilder haben einen aussagekräftigen Alt-Text
  • Formularfelder sind eindeutig beschriftet
  • Die Website ist vollständig per Tastatur bedienbar
  • Die Überschriften-Struktur ist klar und logisch aufgebaut
  • Der Fokus ist beim Navigieren sichtbar
  • Link-Texte sind verständlich und beschreiben ihr Ziel
  • Die Sprache der Seite ist im Code hinterlegt (lang-Attribut)
  • Fehlermeldungen in Formularen sind klar gekennzeichnet
  • Informationen zur Barrierefreiheit sind bereitgestellt (Status, Kontaktmöglichkeit, Feedback-Mechanismus)

Viele dieser Punkte prüft der BFSG Check automatisch, den Rest deckt die manuelle Kontrolle ab. Für die Umsetzungstiefe und konkrete Beispiele finden Sie die ausführliche Checkliste in unserem Ratgeber.

Ratgeber: BFSG-Checkliste →

BFSG, WCAG 2.1 und BITV 2.0 im Zusammenhang

Diese Begriffe werden oft vermischt, meinen aber Unterschiedliches. Das BFSG ist das Gesetz: Es regelt das Ob der Pflicht, also wer überhaupt barrierefrei gestalten muss. WCAG 2.1 AA ist der internationale technische Standard und beschreibt das Wie, nämlich konkrete, prüfbare Kriterien für barrierefreie Webinhalte.

Dazwischen steht EN 301 549, die europäische Norm, die für digitale Angebote auf die WCAG verweist. Die BITV 2.0 wiederum ist eine deutsche Verordnung, die vor allem öffentliche Stellen betrifft, also Behörden und Verwaltung.

Für privatwirtschaftliche Anbieter bedeutet das in der Praxis: Die BFSG-Anforderungen orientieren sich an WCAG 2.1 AA beziehungsweise EN 301 549. Genau gegen diesen AA-Maßstab misst der BFSG Check Ihre Website. Die Gesetzestexte und Normen sind öffentlich einsehbar und bilden die Grundlage jeder seriösen Prüfung.

Barrierefreiheitserklärung und Marktüberwachung

Eine Barrierefreiheitserklärung informiert Nutzer darüber, wie es um die Barrierefreiheit eines Angebots steht. Sie nennt in der Regel den Status, eine Kontaktmöglichkeit und einen Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können. Betroffene Anbieter stellen entsprechende Informationen üblicherweise bereit.

Die Einhaltung des BFSG wird über die Marktüberwachung der Länder durchgesetzt. Das sind die zuständigen Stellen, die prüfen und tätig werden können.

Das BFSG sieht Maßnahmen der Marktüberwachung vor. Die konkrete Bewertung ist immer ein Einzelfall und gehört in anwaltliche Hände. Ein früher, sachlicher Blick auf den Ist-Zustand schafft Klarheit und Handlungsspielraum; genau dafür ist eine automatisierte Prüfung ein guter erster Schritt.

Fristen und Hintergrund

Der entscheidende Stichtag ist der 28. Juni 2025 — seitdem gilt das BFSG. Wer betroffen ist, sollte den Ist-Zustand seiner Website kennen.

Barrierefreiheit lohnt sich dabei über die reine Pflicht hinaus. Sie erschließt mehr Reichweite, weil mehr Menschen Ihr Angebot problemlos nutzen können, verbessert das Nutzererlebnis für alle und wirkt sich positiv auf Ihr SEO aus, da viele Kriterien auch für Suchmaschinen relevant sind.

Der BFSG Check ist dabei ein klarer Ausgangspunkt: 20 Kriterien zeigen in unter einer Minute, wo Ihre Website steht. Die rechtliche Bewertung erfolgt davon getrennt und individuell.

Stand dieser Seite: 12. Juli 2026. Gesetzestexte und Normen können sich ändern; maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.

Häufig gestellte Fragen zum BFSG

Was ist der BFSG Check und was bringt er mir?

Der BFSG Check ist eine automatisierte Prüfung Ihrer Website auf barrierefreiheitsrelevante Punkte nach WCAG 2.1 AA: 20 Kriterien, kostenlos und ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist ein Ausgangspunkt. Es zeigt, wo Ihre Website technisch steht und welche Bereiche Sie sich genauer ansehen sollten. Eine anwaltliche oder rechtliche Prüfung ersetzt der BFSG Check nicht.

Ist der BFSG Check kostenlos?

Ja. Die automatisierte Prüfung ist vollständig kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Sie geben einfach Ihre URL ein und erhalten in unter einer Minute einen Überblick der gefundenen Punkte. Als kostenloses Test-Tool eignet er sich, um schnell und unverbindlich einen ersten Eindruck vom Stand Ihrer Website zu bekommen, ohne Registrierung und ohne versteckte Kosten.

Wie kann ich meine Website auf BFSG testen?

Sie geben Ihre URL in das Formular ein, der Scan läuft in unter einer Minute und Sie erhalten einen Überblick der gefundenen Punkte. So lässt sich Ihre Website unkompliziert auf BFSG-relevante Barrieren testen. Beachten Sie: Die automatisierte Prüfung erkennt einen Teil der Kriterien zuverlässig, eine manuelle Kontrolle ergänzt sie bei Grauzonen wie PDFs oder eingebundenen Fremd-Widgets.

Ist meine Website vom BFSG betroffen?

Als Faustregel: Digitale Verbraucher-Angebote wie Online-Shops, Buchungssysteme oder Vertragsabschlüsse sind meist erfasst, reine B2B-Angebote meist nicht. Ihre Website fällt möglicherweise unter das BFSG, wenn sie Verbrauchern eine Bestell-, Buchungs- oder Vertragsfunktion bietet. Die verbindliche Einordnung Ihres Einzelfalls ist eine rechtliche Frage; mehr dazu in unserem Ratgeber zur Website-Pflicht.

Gilt das BFSG auch für Kleinstunternehmen?

Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme: Wer weniger als 10 Beschäftigte hat UND dessen Jahresumsatz oder Bilanzsumme 2 Mio. € nicht übersteigt, ist befreit. Beide Schwellenwerte müssen gemeinsam erfüllt sein. Für Produkte gilt das nicht pauschal, und ein Freibrief ist die Ausnahme ohnehin nicht. Die konkrete Einordnung Ihres Unternehmens klären Sie am besten anwaltlich.

Welche Ausnahmen gibt es beim BFSG?

Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen die Kleinstunternehmen-Regel für Dienstleistungen sowie das Konzept der unverhältnismäßigen Belastung im Einzelfall; reine B2B-Angebote liegen von vornherein außerhalb des Anwendungsbereichs. Das sind Orientierungspunkte, keine Rechtsberatung; ob und wie eine Ausnahme für Sie greift, sollte im Einzelfall anwaltlich geklärt werden.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG, WCAG 2.1 und BITV 2.0?

Das BFSG ist das Gesetz und regelt die Pflicht. WCAG 2.1 AA ist der internationale technische Standard mit den konkreten Kriterien. EN 301 549 ist die europäische Norm, die auf die WCAG verweist. Die BITV 2.0 betrifft vor allem öffentliche Stellen. In der Privatwirtschaft orientieren sich die BFSG-Anforderungen praktisch an WCAG 2.1 AA.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung und brauche ich sie?

Eine Barrierefreiheitserklärung informiert Nutzer über den Stand der Barrierefreiheit eines Angebots und enthält meist eine Kontaktmöglichkeit sowie einen Feedback-Mechanismus für gemeldete Barrieren. Betroffene Anbieter stellen entsprechende Informationen in der Regel bereit. Ob und in welcher Form das für Ihre Website nötig ist, ordnen Sie am besten mit Blick auf unsere Checkliste und eine rechtliche Einschätzung ein.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Das hängt stark vom Ist-Zustand und vom Umfang Ihrer Website ab; pauschale Zahlen führen hier eher in die Irre. Sinnvoll ist der Weg: zuerst mit dem BFSG Check den Stand prüfen, dann die gefundenen Punkte priorisiert umsetzen. Eine Orientierung zu Aufwand und Kosten finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten einer barrierefreien Website.

Welche Folgen hat es, wenn eine Website nicht barrierefrei ist?

Das BFSG sieht Maßnahmen der Marktüberwachung der Länder vor. Die konkrete Bewertung ist immer ein Einzelfall und gehört in anwaltliche Hände. Statt auf Druck zu setzen, lohnt sich der umgekehrte Weg: Wer früh prüft, kennt seinen Ist-Zustand, gewinnt Klarheit und behält Handlungsspielraum, um Punkte in Ruhe und priorisiert anzugehen.

Was wird beim BFSG Check konkret geprüft?

Geprüft werden 20 automatisch prüfbare Kriterien nach WCAG 2.1 AA. Dazu gehören unter anderem Farbkontrast, Alt-Texte, Formular-Labels, Tastatur- und Fokus-Bedienbarkeit, die Überschriften-Struktur, ARIA und Semantik, das Sprach-Attribut, die Zoom-Skalierung, Link-Texte, Seitentitel und die Fehlerkennzeichnung in Formularen. Eine vollständige Aufstellung finden Sie oben im Abschnitt zu den geprüften Kriterien.

Wie mache ich meine Website barrierefrei?

In der Regel sinnvoll ist dieser Weg: erst prüfen, um den Ausgangspunkt zu kennen, dann anhand der Checkliste priorisiert nachbessern. Grauzonen wie PDFs oder eingebundene Fremd-Widgets brauchen manuelle Kontrolle. Für die konkrete Umsetzung und eine Einschätzung des Aufwands helfen unsere Ratgeber zur Checkliste und zu den Kosten weiter.

Seit wann gilt das BFSG?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und ist seitdem verpflichtend. Wer betroffen ist, sollte den Stand seiner Website kennen. Mehr Hintergrund zu Stichtag und Zusammenhängen finden Sie im Abschnitt zu Fristen und Hintergrund weiter oben auf dieser Seite.

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